Körperspende
1. Allgemeine Informationen
Kenntnisse über den Bau des menschlichen Körpers aus eigener Anschauung sind eine unerlässliche Voraussetzung für jedes ärztliche Handeln. Daher ist eine gründliche praktische Ausbildung der Medizinstudenten am toten, menschlichen Körper in der Ausbildungsordnung für Ärzte vorgeschrieben. Das Institut für Anatomie und Zellbiologie der Universität Heidelberg hat die Aufgabe, den künftigen Ärzten Unterricht über den Bau des menschlichen Körpers zu erteilen.
Die komplizierten Lagebeziehungen der Organe und Körperteile zueinander lassen sich nur unzureichend aus Büchern und Bildern erfassen. Dies kann mit der erforderlichen Gründlichkeit jedoch nur geschehen, wenn alle Organe freigelegt und deren Form, Lage und Aufbau studiert werden. Das Institut für Anatomie und Zellbiologie benötigt deshalb zur Aus- und Weiterbildung von Ärzten die Körper Verstorbener.
Ein Körperspender muss bereits zu Lebzeiten seinen Körper durch eine Letztwillige Verfügung dem Institut für Anatomie und Zellbiologie vermacht haben. Die dafür wissenswerten Fakten sind hier zusammengefasst:
Es werden nur Letztwillige Verfügungen von Personen angenommen, die das fünfzigste Lebensjahr vollendet haben und im Einzugsgebiet der Universität Heidelberg ihren Wohnsitz haben. Für die Letztwillige Verfügung gibt es einen Vordruck, der Ihnen auf Anfrage zugeschickt wird. Dieser muss vierfach ausgefüllt und unterschrieben dem Institut für Anatomie und Zellbiologie zugeschickt werden. Der Direktor des Instituts wird diese Verfügungen gegenzeichnen und zwei Exemplare zusammen mit einem Ausweis zurücksenden. Die Letztwillige Verfügung kann vom Körperspender jederzeit widerrufen werden. Das Institut für Anatomie und Zellbiologie ist ebenfalls berechtigt, die Annahme des Leichnams durch Erklärung gegenüber den Angehörigen/Erben abzulehnen.
2. Welche menschlichen Körper kommen für die Lehre in Frage?
Vom Institut für Anatomie und Zellbiologie werden Körper von Personen angenommen, die zu Lebzeiten durch eine Letztwillige Verfügung angeordnet haben, dass ihr Körper nach dem Tode in das Institut für Anatomie und Zellbiologie zu überbringen sei. Es werden nur Vermächtnisse von Personen angenommen, die das fünfzigste Lebensjahr vollendet haben.
3. Welche menschlichen Körper kommen nicht in Frage?
Aus verständlichen Gründen können wir keine Körperspender annehmen, wenn eine infektiöse, meldepflichtige Krankheit wie z.B. Tuberkulose, Virushepatitis, HIV-Infektion oder Salmonellose vorliegt. Weitere Ausschlussgründe sind z.B. eine vorgenommene Obduktion oder Sektion (eine durch die Gerichtsmedizin/Pathologie vorgenommene Leichenöffnung), wenn der Tod durch Unfall verursacht wurde, ein Freitod vorliegt oder wenn wir zu spät benachrichtigt werden, um eine fachgerechte Fixierung durchzuführen.
4. Kann ein Organspender zusätzlich Körperspender sein?
Ist ein potentieller Körperspender zusätzlich Organspender, hat die Organspende selbstverständlich Vorrang vor der Körperspende. Sollte jedoch eine Organspende nicht möglich sein, wird die Abteilung Anatomie und Zellbiologie der Universität Heidelberg benachrichtigt.
5. Bekomme ich Geld, wenn ich mich spende?
Eine Vergütung der Körperspende (‚Verkauf’ des Körpers) ist an allen anatomischen Instituten ausgeschlossen.
6. Welche Kosten fallen an?
Das Institut für Anatomie und Zellbiologie übernimmt die Beisetzungskosten in seiner Ehrengrabstätte auf dem Friedhof in Heidelberg-Kirchheim und die Pflege dieser Grabstätte. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Institut für Anatomie und Zellbiologie diese Kosten nur dann übernimmt, wenn an dem Leichnam Untersuchungen zum Zwecke der Aus- und Weiterbildung von Ärzten vorgenommen werden konnten. Das Institut für Anatomie und Zellbiologie übernimmt keine Beisetzungskosten, wenn die Urnenbestattung an einem anderen, als dem oben genannten Ort erfolgt (z.B. in einem Familiengrab). Überführungskosten vom Sterbeort zum Friedhof/Leichenhalle oder nach Heidelberg durch ein nicht von uns beauftragtes Beerdigungsinstitut können wir nicht übernehmen, da der Verstorbene entweder durch ein institutseigenes Transportauto abgeholt wird, oder wir ein Bestattungsinstitut mit der Überführung beauftragen! Überführungen aus dem Ausland sind grundsätzlich nicht möglich.
7. Was geschieht mit dem Körper im Institut für Anatomie und Zellbiologie?
Er wird zunächst durch die Injektion eines Fixierungsmittels in die Blutgefäße konserviert (‚einbalsamiert’) und verbleibt in diesem Zustand mehrere Monate, bevor er zu Aus- und Weiterbildungszwecken verwendet wird. Die im Institut für Anatomie und Zellbiologie vorzunehmenden wissenschaftlichen Untersuchungen erstrecken sich nur auf den normalen Bau des menschlichen Körpers, nicht aber auf Erkrankungen oder Todesursachen!
8. Was geschieht mit dem Körper nach der Präparation?
Die medizinischen Studien dauern normalerweise 12-24 Monate, so dass die Beisetzung erst 1-2 Jahre nach der Einlieferung erfolgt. Das Institut für Anatomie und Zellbiologie ist bestrebt, allen nur denkbaren Anforderungen an die Pietät zu genügen. Eine angemessene Beisetzung im Beisein von Vertretern beider christlicher Konfessionen wird von uns veranlasst. Die dem Institut für Anatomie und Zellbiologie bekannten Angehörigen werden rechtzeitig vom Termin der gemeinsamen Trauerfeier und der nachfolgenden Beisetzung in Kenntnis gesetzt.
9. Herstellung von anatomischen Dauerpräparaten
Das Institut für Anatomie und Zellbiologie benötigt in zunehmendem Maße dauerhafte anatomische Präparate. Hierfür werden der präparierte Körper oder Teile davon mit Kunststoff durchtränkt, der anschließend aushärtet. Eine Bestattung solcher Dauerpräparate entfällt. Sie können Ihre Letztwillige Verfügung für die Herstellung von solchen dauerhaften anatomischen Präparaten erweitern.
10. Wie gelangt der Körper in das Institut für Anatomie und Zellbiologie?
Nach Eintritt des Todesfalles sind entweder das Institut für Anatomie und Zellbiologie (Tel.Nr: 06221/ 54 8657) oder das Bestattungsinstitut ‚Pietät Hiebeler’ in Heidelberg (Tel.Nr: 06221/ 97050) telefonisch durch die Angehörigen, das Krankenhaus/ Altersheim oder eine Behörde zu benachrichtigen. Die Todesbescheinigung wird durch einen Arzt ausgestellt. Das Institut für Anatomie und Zellbiologie benötigt davon den vom Standesamt abgestempelten Durchschlag und eine Sterbeurkunde. Das Bestattungsinstitut wird nach Ausstellung der Todesbescheinigung die Überführung des Verstorbenen nach Heidelberg vornehmen.
